Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge, bei denen es sich um Werkverträge gemäß § 631 BGB handelt, soweit sich nicht aus unserem Angebot oder aus schriftlichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber etwas anderes ergibt. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen. Verträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden; sie gelten in diesem Falle spätestens bei Abnahme unserer Leistung gemäß § 4 als zustande gekommen.

§ 3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch unser Angebot festgelegt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen Vereinbarung in Textform.

§ 4 Feststellung der Auftragsbeendigung

Haben wir die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilen wir dies dem Auftraggeber mit. Die Übersendung unserer Abrechnung/Rechnung gilt als Mitteilung i.S.v. Satz 1. Unsere Leistung gilt als ordnungsgemäß erbracht, wenn wir dem Auftraggeber oder einem von ihm benannten Dritten die Arbeitsergebnisse übergeben haben und wenn der Auftraggeber der Mitteilung gemäß Satz 1 nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen, unter Angabe der Gründe widerspricht.

§ 5 Besondere Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere Tätigkeit bestmöglich zu unterstützen und insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit uns der Auftraggeber geforderte und erforderliche Voraussetzungen vorenthält, hat er entstehende Wartezeiten gesondert zu vergüten, sofern er dies in seiner Sphäre zu vertreten hat. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages die von uns gefertigten Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

§ 6 Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Wir sind verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und werden auf Wunsch von unseren Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung einfordern. Verletzt einer unserer Erfüllungsgehilfen diese Verpflichtung, so erfüllen wir – so weit dies möglich und dem Auftraggeber zumutbar ist – unsere daraus erwachsenden Pflichten dadurch, dass wir dem Auftraggeber unsere gegen den jeweiligen Erfüllungsgehilfen entstehenden Ansprüche abtreten.

 

§ 7 Loyalitätsverpflichtung

Sowohl der Auftraggeber wie auch wir sind zur gegenseitigen Loyalität verpflichtet. Dies verbietet dem Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung derjenigen unserer Mitarbeiter, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist eine angemessene Konventionalstrafe verwirkt, die in der Regel 5.000 € betragen soll.

§ 8 Mängelfreiheit

Die von uns dem Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen stellen den jeweiligen Bearbeitungsstand dar. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so entsprechen sie einer Mängelfreiheitserklärung des Auftraggebers und dienen als Grundlage der weiteren Bearbeitung.

§ 9 Honorare und Kosten

Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den im gesonderten Vertrag vereinbarten Preisen. Das Entgelt ist bei Ablieferung und Abnahme des Werkes fällig. Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellten Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bis zur endgültigen Zahlung aller unserer Forderungen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich aller von uns gefertigten Arbeitsergebnisse zu.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Wir sind für die Dauer von zwei Jahren nach Erbringung einer Leistung oder Teilleistung verpflichtet, von uns zu vertretende Mängel, die in Textform angezeigt werden, zu beseitigen. Wir haben einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn er auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften/unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. § 5 dieser AGB) beruht; eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht. Für Schäden, die während der Gewährleistungspflicht von zwei Jahren mitgeteilt wurden und die der Auftragnehmer schuldhaft zu vertreten hat, wird bis zu einem Betrag von 25.000 EUR gehaftet. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Eine Haftungsbegrenzung für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit entfällt.

§ 11 Verzug und höhere Gewalt

Geraten wir bei der Erfüllung unserer Verpflichtung in Verzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Erfüllung unserer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 5 dieser Bedingungen oder sonst obliegenden Mitwirkung, so sind wir nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Wir behalten den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Abs. 2 BGB. Unberührt bleiben auch unsere Ansprüche auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn wir von unserem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.

§12 Urheberrecht

Soweit an unseren Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei uns.

§ 13 Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat durch eingeschriebenen  Brief zum Ende eines Kalendermonats vorzeitig beendet werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers das erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach Maßgabe des § 648 BGB. In allen anderen Fällen können Verträge mit uns mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsjahres in Textform gekündigt werden; erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Für Kündigungserklärungen gilt das Datum des Zugangs bei uns.

§ 14 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht, bei mehrsprachigen Verträgen ist im Auslegungszweifel die deutsche Version verbindlich. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Berlin. Für Kaufleute gilt: Gerichtsstand ist Berlin, soweit ein Amtsgericht zuständig ist, ist das Amtsgericht Wedding Gerichtsstand.

§ 16 Schlussbestimmung

Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.